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   VG Regensburg, 10.01.2006 - RO 13 K 05.30406   

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VG Regensburg, 10.01.2006 - RO 13 K 05.30406 (https://dejure.org/2006,75838)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10.01.2006 - RO 13 K 05.30406 (https://dejure.org/2006,75838)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - RO 13 K 05.30406 (https://dejure.org/2006,75838)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Augsburg, 09.03.2011 - Au 6 K 10.30582

    Flüchtlingsanerkennung wegen nachträglicher ärztlicher Bescheinigung über PTBS

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).

  • VG Augsburg, 09.04.2008 - Au 6 K 08.30017

    1. Die schwierige Lage in Afghanistan stellt keine allgemeine extreme

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).
  • VG Augsburg, 05.11.2010 - Au 6 K 10.30126

    Von ihrem Ehemann getrennt lebende türkische Staatsangehörige kurdischer

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).
  • VG Augsburg, 05.11.2010 - Au 6 K 10.30128

    Von ihrem Ehemann getrennt lebende türkische Staatsangehörige kurdischer

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).
  • VG Augsburg, 05.11.2010 - Au 6 K 10.30127

    Von ihrem Ehemann getrennt lebende türkische Staatsangehörige kurdischer

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).
  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 6 K 11.30350

    Asylbewerber aus Serbien/Kosovo der Volkszugehörigkeit der Ashkali

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).
  • VG Augsburg, 29.08.2011 - Au 6 S 11.30351

    Asylbewerber aus Serbien/Kosovo der Volkszugehörigkeit der Ashkali

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).
  • VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30179

    Asylbewerber aus Armenien mit armenischer Staatsangehörigkeit und iranischer

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).
  • VG Augsburg, 17.06.2010 - Au 6 E 10.30177

    Asylbewerber aus Armenien mit armenischer Staatsangehörigkeit und iranischer

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).
  • VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 6 K 08.30125

    Kosovo; an psychischer Krankheit erkrankter Kläger; kein Anspruch auf

    Neue Gutachten sind dabei freilich nur dann neue Beweismittel, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder dem Gutachter bekannt wurden (vgl. VG Regensburg vom 10.1.2006, Az. RO 13 K 05.30406, juris, RdNrn. 60 f.).
  • VG Augsburg, 01.09.2008 - Au 6 K 07.30265

    Kosovo; an Psychose erkrankter Kläger; kein Anspruch auf Durchführung eines neuen

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